Leistung

Rauchmelder

Rauchmelder retten Leben – und sind in allen 16 Bundesländern Pflicht. Wir installieren Q-zertifizierte Rauchwarnmelder mit 10-Jahres-Batterie, vernetzen sie per Funk und übernehmen auf Wunsch die jährliche Wartung nach DIN 14676.

Rauchmelder – die wichtigste 30-Euro-Versicherung Ihres Lebens

Mehr als 95 Prozent der Brandopfer in Deutschland sterben nicht an den Flammen, sondern am giftigen Brandrauch – meist nachts im Schlaf. Schon zwei bis drei Atemzüge Brandgas reichen, um bewusstlos zu werden. Genau deshalb ist der Rauchwarnmelder die wichtigste, günstigste und wirksamste Brandschutzmaßnahme im privaten Wohnen: ein piepender Pilz an der Decke, der Sie rechtzeitig weckt, bevor der Rauch Sie erreicht. Inzwischen ist die Rauchmelderpflicht in allen 16 Bundesländern eingeführt, in Hessen seit Anfang 2015 verpflichtend. Trotzdem fehlen sie noch immer in vielen Bestandswohnungen oder sind veraltet, schlecht platziert oder ohne funktionierende Batterie. Wir prüfen Ihren Bestand, ergänzen wo nötig, vernetzen die Melder per Funk und übernehmen die jährliche Wartung nach DIN 14676.

Wir verbauen ausschließlich Rauchmelder mit Q-Zertifizierung – einem freiwilligen Qualitätssiegel, das deutlich strengere Anforderungen stellt als die EN 14604-Norm. Q-Geräte haben eine fest verbaute 10-Jahres-Batterie (kein lästiger Batteriewechsel im Halbjahresrhythmus), sind unempfindlich gegen Falschalarme durch Wasserdampf oder Staub, robust gegen Vibrationen und werden von einer unabhängigen Prüfstelle laufend stichprobenartig kontrolliert. Hersteller wie Hekatron Genius, Ei Electronics, Busch-Jaeger ProfessionalLine oder Pyrexx PX-1C gehören zu unseren Standardprodukten.

Wo Rauchmelder Pflicht sind – und wo darüber hinaus sinnvoll

In allen 16 Bundesländern (Pflichtfächern: Hessen, Bayern, Baden-Württemberg, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Bremen, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) gilt: Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg dienen, müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Empfehlenswert ist darüber hinaus der Einbau in Wohnzimmer, Hobbyraum, Arbeitszimmer und größeren Hausfluren – überall dort, wo sich Personen längere Zeit aufhalten oder wo elektrische Geräte (Drucker, Verstärker, Akku-Lader) Schmorbrände verursachen können. Im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern gehören gewerbliche Rauchmelder mit zentraler Auswertung dazu. In Küche, Bad und Heizungsraum verbauen wir keine Rauchmelder (Falschalarme durch Wasserdampf, Kochdampf, Staub) – stattdessen Hitzemelder, die ab ca. 60 °C reagieren.

Vernetzte Funk-Rauchmelder – alle alarmieren gemeinsam

Ein einzelner Rauchmelder im Schlafzimmer ist besser als nichts. Aber stellen Sie sich vor, der Brand entsteht im Keller oder Erdgeschoss, während Sie im Obergeschoss schlafen – das Gerät im Schlafzimmer würde erst auslösen, wenn der Rauch oben ankommt, und das ist meist zu spät. Vernetzte Funk-Rauchmelder lösen das Problem: Sobald ein einziger Melder Rauch erkennt, alarmieren alle Geräte im ganzen Haus gleichzeitig. Wir setzen je nach Hersteller auf 868 MHz Funk (Hekatron, Ei Electronics) oder bidirektionale Funkstandards mit Statusrückmeldung. Die Vernetzung lässt sich in wenigen Minuten an Ort und Stelle einlernen – ohne Verkabelung, ohne Stemmen, ohne Decken aufbohren.

Smart-Home-Anbindung – Push-Nachricht aufs Handy

Wer mag, bindet die Rauchmelder zusätzlich ans Smart Home an: Bei Alarm bekommt jeder Bewohner eine Push-Nachricht aufs Handy, die Beleuchtung schaltet sich automatisch ein (Rettungsweg), Rollläden fahren hoch, eine Sirene am Hausanschluss läuft an, oder eine Alarmkette informiert Nachbarn und Hausverwalter. Wir realisieren das wahlweise direkt über Hersteller-Gateways (Hekatron Smart Home, Ei Electronics i-safe), über KNX-Anbindung mit Funk-Empfangsmodul oder über generische Plattformen wie Home Assistant. Wichtig: Die Smart-Home-Funktion ist eine Ergänzung, nicht der Ersatz für den klassischen lauten Alarm – Lebensschutz funktioniert auch ohne Internet.

CO-Melder bei Gas- oder Festbrennstoffheizung

Kohlenmonoxid (CO) ist farb-, geruch- und geschmacklos und entsteht bei unvollständiger Verbrennung – typische Quellen: defekte Gasthermen, Schornsteinverpuffungen, Holzöfen mit Rückstau, Gasdurchlauferhitzer mit verstopftem Abgas. Bereits niedrige Konzentrationen führen zu Kopfschmerzen, höhere zu Bewusstlosigkeit und Tod. Ein Rauchmelder erkennt CO nicht – dafür gibt es spezielle CO-Melder mit elektrochemischem Sensor. Wir empfehlen sie überall dort, wo Gas verfeuert wird (Gastherme im Bad, Etagengasheizung), und in Räumen mit Holz-/Pelletofen. CO-Melder vernetzen wir auf Wunsch mit den Rauchmeldern – ein einziger Sensor im Heizungskeller alarmiert das ganze Haus.

Hitzemelder für Küchen und staubige Räume

In der Küche ist ein klassischer Rauchmelder eher Falschalarm-Quelle als Sicherheit – Toast, Pfanne, Dampfgarer lösen den Sensor immer wieder aus. Wer sich davon nicht überzeugen lässt, klebt den Rauchmelder schließlich zu (was die Pflicht aushebelt). Bessere Lösung: Hitzemelder in der Küche, die ab einer Temperatur von ca. 60 °C oder bei steiler Temperaturanstiegsrate auslösen. Sie sind klassisch nicht Pflicht, aber bei vernetzter Anlage trotzdem mit den Rauchmeldern verbunden – damit ein echter Küchenbrand auch im Schlafzimmer hörbar ist. In Werkstatt, Garage, Carport und staubigen Räumen sind Hitzemelder ebenfalls die richtige Wahl.

Vermieter, Hausverwaltung und Wartung nach DIN 14676

Für Vermieter ist die Sache klar: Die Erstausstattung der Wohnung mit Rauchwarnmeldern ist Aufgabe des Eigentümers. Die Verantwortung für die jährliche Funktionsprüfung kann je nach Bundesland und Mietvertrag an den Mieter delegiert werden – im Streitfall (Brand mit Personenschaden) wird aber regelmäßig geprüft, ob die Wartung dokumentiert wurde. Wir empfehlen daher: Wartung im Wartungsvertrag durch den Fachbetrieb. Wir prüfen jährlich nach DIN 14676 – Sicht, Funktion, Verschmutzungsgrad, Akkustand der Batterie – und dokumentieren das Ergebnis pro Wohneinheit. Sie haben die Doku, der Mieter unterschreibt das Protokoll, im Schadenfall sind Sie als Vermieter sauber abgesichert. Bei größeren Mehrfamilienhäusern und WEG-Verwaltungen bieten wir Sammelverträge mit fester Erinnerung und Touren-Termin.

Worauf wir bei der Montage achten

Rauchmelder gehören grundsätzlich an die Decke in der Mitte des Raumes, mindestens 50 cm Abstand zu Wänden, Lampen und Möbeln, nicht direkt an Lüftungsöffnungen oder Klimaanlagen. In Räumen mit Schrägdach (z. B. Spitzboden) gibt es spezielle Montagevorgaben – wir setzen den Melder dann an den höchsten zugänglichen Punkt, aber mit definiertem Abstand zur Spitze. Auf Dachbalken befestigen wir nur, wenn die Konstruktion das erlaubt. Bei Stuckdecken oder denkmalgeschützten Räumen suchen wir mit Ihnen die optisch verträglichste Position und setzen Klebebefestigungen statt Bohrungen ein, wo das möglich ist.

Ablauf

So läuft Ihre Rauchmelder-Installation

  1. Begehung & Bestandsaufnahme

    Wir prüfen Pflicht-Räume (Schlafen, Kinder, Flur), Sonderbereiche (Küche, Heizungskeller) und vorhandene Altmelder.

  2. Konzept & Festpreis

    Stückzahl Rauch- und Hitzemelder, Funk-Vernetzung, ggf. CO-Melder und Smart-Home-Gateway – Festpreisangebot.

  3. Montage

    Saubere Deckenmontage in Mitte des Raumes, Abstandsregeln nach DIN 14676 eingehalten, Funkvernetzung eingelernt.

  4. Funktionsprüfung & Doku

    Jeder Melder einzeln getestet, Vernetzung im Funktionstest geprüft, Übergabeprotokoll mit Standorten und Seriennummern.

  5. Wartung & Erinnerung

    Auf Wunsch jährliche DIN-14676-Wartung mit Erinnerungsservice – Sie müssen sich um nichts mehr kümmern.

Ihre Vorteile

Warum Rauchmelder von DEW

Q-zertifiziert

Geprüfte Qualität nach VdS – langlebig, falschalarmarm, mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie.

Funk-vernetzt

Ein Melder löst aus – alle alarmieren. Auch wenn der Brand zwei Etagen unter Ihnen entsteht.

Push aufs Handy

Smart-Home-Anbindung optional: Push-Nachricht, Sirene, Beleuchtung – auch wenn Sie unterwegs sind.

Wartung nach DIN 14676

Jährliche Funktionsprüfung mit Doku – Sie sind als Vermieter sauber abgesichert.

Hitze- & CO-Melder

Auch in Küche und Heizungsraum richtig abgesichert – mit den Sensoren, die dort hingehören.

WEG- & Vermieter-Pakete

Sammelverträge mit fester Tour, Erinnerung und Sammelabrechnung – auch große Wohneinheiten kein Problem.

Häufige Fragen

FAQ zu Rauchmeldern

Wie viele Rauchmelder brauche ich?

Pflicht in Hessen: jeweils ein Melder in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und in jedem Flur, der als Rettungsweg dient. Empfehlenswert zusätzlich: Wohnzimmer, Arbeitszimmer, Hobbyraum und größere Räume mit elektrischen Geräten. Für eine 90-m²-Wohnung sind das typischerweise 4 bis 6 Melder; im Einfamilienhaus 6 bis 10. Wir machen Ihnen einen klaren Vorschlag mit Festpreis.

Kann ich Rauchmelder selbst montieren?

Technisch ja – Sie kleben oder schrauben das Gerät an die Decke und drücken einen Knopf zum Aktivieren. Sinnvoller ist die Montage durch den Fachbetrieb, weil die Norm DIN 14676 strikte Vorgaben zum Standort macht (Mitte des Raumes, 50 cm zu Wänden, 50 cm zu Lampen, kein Einbau über Heizungen) und weil eine professionelle Montage als „Erstinbetriebnahme" rechtssicher dokumentiert ist – wichtig im Schadenfall.

Was kostet ein Rauchmelder mit Montage?

Ein Q-zertifizierter Markenrauchmelder mit 10-Jahres-Batterie kostet als Material im niedrigen zweistelligen Bereich. Mit Montage, Funktionsprüfung und Dokumentation kalkulieren wir je Melder einen festen Preis, deutlich günstiger ab dem zweiten Melder im selben Termin. Wir nennen Ihnen den Festpreis nach kurzer Bestandsaufnahme.

Müssen die Melder vernetzt sein?

Pflicht ist die Vernetzung in Hessen für Privatwohnungen nicht. Wir empfehlen sie trotzdem dringend: Im Brandfall hören Sie den Alarm überall im Haus, nicht nur in dem Raum, wo der Rauch entsteht – das kann lebensrettend sein. Funkvernetzung lässt sich nachträglich problemlos einrichten, ohne Stemmarbeiten.

Wer ist für die Wartung verantwortlich?

Für die Erstausstattung: der Eigentümer. Für die jährliche Wartung: je nach Bundesland und Mietvertrag entweder Eigentümer oder Mieter. In Hessen kann die Wartung an den Mieter übertragen werden, im Streitfall ist die Doku jedoch Aufgabe des Vermieters. Wir empfehlen daher: Wartungsvertrag mit dem Fachbetrieb – einmal jährlich, dokumentiert, rechtssicher.

Was ist mit der Küche?

In der Küche montieren wir keine Rauchmelder – Toaster, Pfanne und Dampfgarer würden ständig Falschalarme auslösen. Stattdessen Hitzemelder, die ab ca. 60 °C oder bei steilem Temperaturanstieg reagieren. Die werden mit dem Funk-Netz der Rauchmelder vernetzt, sodass auch ein echter Küchenbrand das ganze Haus alarmiert.

Übersicht

Alle Leistungen auf einen Blick

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Rauchmelder fehlen?

Wir prüfen Ihre Wohnung kostenlos, ergänzen Pflichträume und vernetzen alles per Funk – auf Wunsch mit jährlicher Wartung nach DIN 14676.